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AGB

 Lieber Kunde,

wir wollen in unserem, sowie im Interesse unserer Kunden einen unkomplizierten Projektablauf durchführen. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährleisten dies für beide Parteien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Die Nachfolgenden gelten für für alle dem Fotografen erteilten Aufträge.

Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend wiedersprochen wird.

 

Kameraaufnahmen

Alle in der Shootingszeit entstanden Aufnahmen gelten gemäß dieser AGB als Produkt des Fotografen diese beinhaltet auch Kopien und Speicherung.

 

Urheberrecht

Der Fotografen behält das Urheberrecht gemäß des Urheberrechtsgesetzes.

Alle entstanden Aufnahmen sind Grundsätzlich nur für den Gebrauch des Kunden bestimmt.

Durch Übergabe der Aufnahmen erhält der Kunde die einfachen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte bedarf einen gesonderten Vertrag.

Das Nutzungsrecht geht erst an den Kunden nach vollständiger Bezahlung des Fotografenhonorars.

 

Bildbestellungen

Bildbestellungen nach dem UrhG. hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, sofern nicht die Bedingungen nach dem §60 des Urheberrecht erfüllt und übertragen worden sind.

 

Nutzung durch den Kunden

Für die Nutzung der Bilder kann der Fotograf darauf bestehen als Urheber genannt zu werden. Eine Vernachlässigung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Fotograf Schadensersatz einzufordern.

Rohmaterial und deren Herausgabe erfolgt nur nach einer zusätzlichen und gesonderten Vereinbarung.

 

Personenbezogene Erfassung gemäß der Coronaschutzverordnung

Erfasst werden Vor und Zuname/n sowie Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse,Datum und Aufenthaltszeit. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht von 4 Wochen werden ihre Kontaktdaten gemäß der Coronaschutzverordnung gelöscht.

 

Vergütung und Eigentumsvorbehalt

Für die Produktion von Bildern und andern Medien, erhebe ich ein Honorar als Paketpreis oder Tagessatz, alle Endpreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%

Ich bestehe derzeit nur auf eine zweistufige Zahlungsabwicklung.

Die erste Zahlung 50%der im Angebot aufgestellten Summe ist fällig nach Beendigung der Foto und Videoaufnahmen und ist in Bar oder via paypal direkt zu entrichten.

Die zweite Zahlung ist ebenfalls in Bar oder via paypal zu entrichten und ist fällig nach Erhalt ihrer Medien.

 

 

Auftragsbedingte Kosten

Modellhonnorare, Spesen,Übernachtungskosten, Requisitenbeschaffung Labor, Material sowie Studiomieten sind vom Auftragsgeber zu tragen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Anweisungen zur Erstellung des Bildproduktes erteilt so sind Reklamationen zur Bildauffassung und der künstlerischen- technischen Gestalltung ausgeschlossen.

 

Wünscht der Auftraggeber während der Aufnahmezeit Änderungen so das Mehrkosten entstehen, sind diese Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Die vorher entstanden Kosten durch bereits getätigte Arbeiten bleiben bestehen.

 

 

 

Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an erstellten digitalen Medien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln

 

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

  4.  Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

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Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

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